Gender Equality Plan

Mit dem Gender Equality Plan erfüllt das DIL die Horizon-Europe-Vorgaben und stärkt Chancengleichheit

Um das Förderkriterium des Horizon Europe-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 (Horizon Europe) zu erfüllen, müssen Rechtspersonen aus Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die öffentliche Einrichtungen, Forschungsorganisationen oder Hochschuleinrichtungen (einschließlich privater Forschungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen) sind, einen Gleichstellungsplan (GEP) vorlegen. Das Ziel eines GEP ist es, die Gleichstellung der Geschlechter in einer Institution zu gewährleisten und anzustreben; diese durch einen Prozess struktureller Veränderung zu fördern. Die Gleichstellung der Geschlechter kommt Forschung und Innovation zugute, indem sie die Qualität und Relevanz von Forschung und Innovation verbessert, mehr Talente anzieht und bindet und sicherstellt, dass jeder sein Potenzial voll ausschöpfen kann.

Das vorliegende Dokument stellt eine erste Version des GEP des DIL Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission am 27. September 2021 veröffentlichten Leitlinien1 dar. Der vorliegende GEP ist an die aktuellen Gegebenheiten des DIL angepasst, erfasst in dieser ersten Version den Status quo zur Thematik und wird als ein lebendiges und dynamisches Dokument betrachtet. Das DIL möchte den GEP auch nutzen, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung im Institut zu erhöhen und ein breites Bewusstsein zum Thema zu schaffen. Das DIL steht als Arbeitgeber für eine internationale, vielfältige, multidisziplinäre und gleichberechtigte Institution. Diese internationale Ausrichtung des Instituts sowohl hinsichtlich der Forschungspartner als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Nichtdiskriminierung, u.a. von Rasse, Religion und Weltanschauung, durch eine täglich gelebte Praxis der interkulturellen Zusammenarbeit. Dieser GEP ist gültig für den Zeitraum Oktober 2023 – September 2025.

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